Dienstag, 13. August 2013

Justizskandal: Statt Mordanklage politisch motivierte Rechtsbeugung und Strafvereitelung

Die BRD ist ein Irrenhaus und in Berlin ist die Zentrale.
Derzeit stehen in Berlin fünf türkische "Kulturbereicherer" vor Gericht.
Die Türken hatten vergangenes Jahr gemeinschaftlich einen jungen wehrlosen Mann zu Tode getreten und zwei weitere Menschen, die dem Opfer zur Hilfe eilten, gefährlich verletzt.
Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern Alltag in Mittel-, Nord- und Westeuropa.

Nun möchte ich nicht weiter auf diesen Abschaum eingehen. Diese Sorte Täter ist ohnehin bekannt.
Es vergeht keine Woche, in der dieser importierte Abschaum nicht vergewaltigt, misshandelt, raubt, mordet und die Bevölkerung terrorisiert.

Unterstützt wird dieser Abschaum dabei von der Politik, der Justiz, den gleichgeschalteten Medien und einer riesigen Masse an Narren, die diesen "Verantwortungsträgern" bedenkenlos und blind folgt.

Wie man es in solchen Fällen gewohnt ist, entpuppt sich auch dieser "rechtsstaatliche Prozeß" in Berlin erwartungsgemäß als ein gemeingefährliches Narrentheater, in dem Rechtsbeugung und Strafvereitelung wieder einmal Hand in Hand gehen.

Anstatt die Täter wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes anzuklagen, spielt die Justiz diesen Mord zur Körperverletzung mit Todesfolge bzw. gefährlichen Körperverletzung herunter. Das alles, ohne auch nur annähernd das angedrohte Strafmaß auszunutzen. Schließlich will man wieder einmal ein Zeichen setzen: Weiter so!!!

Während die angeklagten Türken die gewohnte Sonderbehandlung für ihre Zwecke ausnutzen wollen, in dem sie sich gegenseitig der Tat beschuldigen, werden sie dabei von der Staatsanwaltschaft fleißig unterstützt.
Denn, dass die Gewalt von allen Mitgliedern dieser Terrorbande ausgeführt wurde, wird zwar nicht bestritten, doch weigert sich die Staatsanwaltschaft tunlichst diese Mordbrenner als Gruppe und somit als Ganzes abzustrafen.
Wird eine Straftat gemeinschaftlich aus einer Grupper heraus begangen und ist nicht feststellbar, welchem der Gruppenmitglieder eine jeweilige Handlung zuzuordnen ist, dann wird die Gruppe als Ganzes verurteilt, als wäre jedes Gruppenmitglied der Haupttäter.
Das Ziel solcher juristischen Verdrehungen ist klar: Wenn es keinen eindeutigen Täter gibt, kann keiner als ein solcher verurteilt werden. Dann waren alle, obwohl sie sich an der Tat direkt und maßgeblich beteiligten, nur Zuschauer, allenfalls Mittäter und können dementsprechend milder behandelt werden.

Der Staatsanwalt Michael von Hagen scheint überhaupt ein Wundergläubiger sein und die Hinterbliebenen als auch das ganze Volk für dämlich zu halten. Will doch der Staatsanwalt tatsächlich der Meinung sein, dass die Täter "völlig grundlos" vorgegangen sind.
Nun ist die Juristerei eine Pseudowissenschaft, die sich zwar selbst als unfehlbare Krone der Weisheit sieht, doch sollte auch dieser Michael von Hagen kraft des ihm verliehenen Amtes die Naturgesetze anerkennen müssen: Jede Wirkung hat eine Ursache!
Völlig grundlos, also ohne Ursache, geschiet nichts in diesem Universum!

Oberstaatsanwalt Michael von Hagen äußerte seinen ausgemachten Schwachsinn demnach auch nicht grundlos.
Denn würde er sich gemäß seines gesellschaftlichen Auftrages den Motiven der Täter widmen, welche die Täter zu ihrer Handlung bewogen hatten, dann würde er zwangsläufig auf Hass, Neid, Rassismus, Verachtung für Andersgläubige und dergleichen mehr stoßen. Dann wäre er auf Grund dieser "niederen Beweggründe" gezwungen, die lächerliche Anklage in eine Anklage wegen Mordes umzuwandeln. Allein dies gilt es - ideologisch bedingt - zu vermeiden.

Unterstützt wird der Oberstaatsanwalt dabei von den gleichgeschalteten Medien, denn wie man es in solchen Fällen gewohnt ist, hinterfragen die erst gar nicht die gequirlte Hirnscheiße des Staatsanwalts, sondern drucken diese noch so ab, als sei sie aller rechtsstaatlichen Weisheit letzter Schluß.
Der Ex-Richter Frank Fahsel über seine unfehlbare Kaste der Juristerei

 Solche Staatsanwälte gehören nicht nur dringend entfernt, sondern auf die Anklagebank!

Aber auch die Hinterbliebenen lassen sich nur bedingt bemitleiden. Lassen die sich doch von Rechtsverdrehern vertreten.
Der Anwalt der Nebenklage, Jörg Rehmsmeier, wirft zwar den Angeklagten vor "ohne Ehre und feige" gehandelt zu haben, scheint aber dabei mehr von sich auszugehen.
Denn wie will man es anders bezeichnen, wenn sich sog. Rechtsanwälte am juristischen Possenspiel der Staatsanwaltschaft beteiligen?
Sein Kollege, der ebenfalls als Vertreter der Nebenklage tätige Roland Weber wies zwar daraufhin, dass alle Angeklagten an der Tat beteiligt waren, doch sieht er in deren Tatmotiv einen "völlig banalen Anlaß" und unterstützt damit die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft in ihrer Strategie.
Rassismus, Hass und Neid sind selbst nach bundesdeutscher Rechtsauffassung keine "banalen Anläße", sondern niedere Beweggründe, die wiederum zu einer Mordanklage führen würden.
Wenn ich mir vorstelle, ich müßte als Hinterbliebener noch solche Stümper fürstlich bezahlen, dann...naja, lassen wir das besser.
Auch Gerichtsmediziner konnten nicht feststellen, welche Handlung letztlich zum Tod des 20-jährigen führte: Es könnten der Sturz, ein Schlag oder Tritte gewesen sein, so der obduzierende Arzt.
MOZ, 13.08.13
Wie sollte er das auch angesichts der Fülle feststellen können?

Jeder Mensch, der mit einem achtelwegs gesunden Verstand ausgestattet ist, gerät hier in verständliche Wut und Verachtung.
Denn es ist völlig belanglos, ob der Tod nun durch den Sturz, einen Schlag oder einen Tritt endgültig eingetreten ist, da alle diese Handlungen in einem nicht voneinander zu trennenden Zusammenhang stehen und die einzelnen Abläufe somit für den Tatausgang unerheblich sind.
Zudem der Prozeßverlauf zeigt, dass es unmöglich ist, die einzelnen Schläge dem jeweiligen Täter zuzuordnen.
Allerdings hat dieses Possenspiel Methode. Diese wird hier gut beschrieben und dient einzig der Rechtsbeugung und Strafvereitelung. Sie ist Standardmethode, insbesondere wenn es um die Aburteilung dieser "kulturbereichernden" Terrorbanden geht. Es fällt nämlich auf, dass sie nie zur Anwendung gelangt, wenn die Täter Einheimische und die Opfer ideologie- und systemrelevant sind.

Letzendlich wird wieder der "selbstverschuldete" Sturz für den Tod des Opfers bemüht werden, woran das Mordopfer wohl ebenso schuld war wie der Patient, der vom freizusprechenden Arzt mit einer Giftspritze ins Nichts befördert wurde. Denn nach dieser Logik konnte der Arzt unmöglich absehen, dass die injizierte (Über-)Dosis zum Tod führen würde...
Der berüchtigte Dr. Mengele hätte seine Freude daran gehabt, wäre er auf so dämliche Juristen gestossen.

Aber auch etwas anderes sollte angemerkt werden.
Angesichts der fehlenden Lichterketten und Solikonzerte der doch so alle Gewalt verabscheunden Bevölkerung läßt sich abschließend sagen, dass deren ausgemachte Heuchelei einmal mehr das Unrecht, welches "Im Namen des Volkes" gesprochen werden wird, mitverschuldet.
Von den zahlreich ausgebliebenen Betroffenheitsbekundungen aus den Reihen all der Roths und Merkels gar nicht erst angefangen. Die stören sich noch nicht einmal daran, dass das Mordopfer ein Thai und eines der weiteren Opfer ein Afrikaner war. Offenbar gibt es Unterschiede zwischen integrierte Einwanderer und nicht zu integrierende Einwanderer. "Wer Ausländer ist, das bestimme ich...- jaja, das kennt jeder historisch Gebildete.

4 Kommentare:

  1. Jedenfalls versuchen Juristen stets, Worte per Definition zu benutzen. Also ist deren Wortwahl ernst zu nehmen.

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  2. Für Ausländer gibt es viele Sonder Rechte, welche das Grund Gesetz verbietet. Türken, Albaner haben u.a. bei der Krankenkasse, alle ihre Familien Mitglieder, inklusive Eltern, mit versichert. und von Vielen ist auch in der 3. Generation Nichts zuerwarten, vor allem bei den Kurden, aller Art,

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    1. Genau @navy.

      Vorhin haben sie die Urteile im Radio durchgegeben.
      4,5 Jahre für den Haupttäter, der Rest hat bis zu 2,5 Jahre erhalten, was bedeutet, dass sie ab heute wieder auf freien Fuß sein dürften. Der Rest zur Bewährung ausgesetzt.
      Der Haupttäter dürfte spätestens 2015 wieder draußen sein.

      Damit ist der Richter noch unter der bereits lächerlichen Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben.

      Meine nicht vorhandene "Hellseherei", dass das Mordopfer am Sturz gestorben ist und dies wieder einmal als Rechtsbeugungsgrund gewertet wird, hat sich bestätigt.

      Man kann nur hoffen, dass sich alle aufrichtigen Europäer organisieren werden, um diesen Gaunereien ein für alle Male ein Ende zu setzen.
      Wir sind es den nachkommenden Generationen schuldig. Eine Schuld, die wir unseren Vorfahren zurückzahlen müssen.

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    2. Nun lautet es aus dem Radio, dass noch kein Urteil gesprochen wurde und es eine erneute Beweisaufnahme geben wird.
      Nun gut, das Opfer ist vielleicht bundesjuristisch betrachtet nicht richtig tot. Wer weiss das schon? Die Juristen koennen schliesslich nicht ausschliessen, dass sich der Geschaedigte nicht im Paradies befindet und es ihm demnach aus Ermessungsgruenden besser als im Irdischen geht. Eine Strafe fuer die Taeter waere dann ungerecht...

      Wann ist endlich Zahltag fuer diese Brut?!!

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